Streich & Kollegen – Ihre Kompetente Kanzlei für:
Baurecht Stuttgart
Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart, Hamburg & Frankfurt am Main
KOMPETENTE, PERSÖNLICHE & PROFESSIONELLE RECHTSBERATUNG FÜR
BAURECHT, MIETRECHT & ARBEITSRECHT
Baurecht
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandantschaft von der ersten Vertragsverhandlung, über die Realisierung von Bauprojekten bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung von streitigen Ansprüchen.
Mietrecht
Unsere Mandanten im Mietrecht stammen bundesweit sowohl aus dem gewerblichen Wohnungs- und Gewerbebau wie auch aus dem privaten Bereich der Mieterseite. Unsere Rechtsberatung umfasst sämtliche Angelegenheiten des Mietrechts.
Arbeitsrecht
Wir beraten mit Feingefühl und größter Sorgfalt in allen wesentlichen Angelegenheiten der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Aus diesem Grund können wir stets beide Seiten, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, fachlich angepasst und neutral vertreten.
Über uns
STREICH & KOLLEGEN | SEIT ÜBER 30 JAHREN
30+
Jahre
Rechtsanwälte Streich & Kollegen –
ein starkes Team!
„Die Kanzlei Streich & Kollegen mit Hauptsitz im Herzen Stuttgarts gehört seit über 30 Jahren bundesweit zu den führenden Kanzleien in sämtlichen Bereichen des privaten Baurechts, Mietrechts und Gesellschaftsrechts. Das Arbeitsrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeiten dar.
Unser stetig wachsendes Team aus hochqualifizierten Anwälten ist hierbei sowohl auf die umfassende Rechtsberatung von Unternehmern, sowie Verbrauchern spezialisiert.
Hinter jedem Erfolg steckt ein starkes Team!
Wir legen größten Wert auf eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenrbeit – nicht nur mit unserer Mandantschaft, sondern auch innerhalb der Kanzlei.“
Rechtsanwalt Finn Streich | Partner
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Sie planen einen Hausbau?
Der Bauvertrag: Was Bauherren unbedingt wissen müssen
Vertragsstrafen im Bauvertrag
Ein wichtiger Aspekt in jedem Bauvertrag sind die sogenannten Vertragsstrafen. Sie definieren die zu erwartenden Strafen, also die Schadensersatzkosten und deren Höhe bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Bauleistungen und Zeitvorgaben seitens des Bauunternehmens.
Scharf kalkulierte Baukosten?
Unkontrollierte Baukosten
Warum ein Pauschlapreisvertrag nicht vor Extrakosten im Bau schützt
Viele Bauherren schließen mit dem ausführenden Handwerker bzw. Bauunternehmer einen sogenannten Pauschalpreisvertrag ab. Wie bereits die Bezeichnung des Vertrages erahnen lässt, gehen die Bauherren hiermit davon aus, dass durch Vereinbarung des Pauschalpreises hiervon alle Leistungen des Unternehmers umfasst sind.
Dass es sich hierbei um einen Irrtum handelt und der Bau trotz Pauschalpreis teurer werden kann, zeigt sich immer wieder.
Im nachfolgenden Beitrag gehen wir auf die häufigsten Problemstellungen aus unserer Beratungspraxis ein.
Wichtige News
UNSERE VERÖFFENTLICHUNGEN BAURECHT, MIETRECHT, ARBEITSRECHT & Co.
Wir veröffentlichen fortlaufend neue Beiträge und Rechtstipps für Verbraucher und Unternehmer. Erfahren Sie hier mehr zu allen Rechtsgebieten unseres Beratungsangebotes.
Tod des Mieters – Keine oder unbekannte Erben
Mietrecht – Lesezeit 2 Minuten
Vorsicht bei „Grunderwerbsteuer-Sparmodellen“
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Rückzahlung der Kaution – wie lange muss der Mieter Geduld haben?
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