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Arbeitsreicht: Einrichtungsbezogene Impfpflicht für medizinische Berufe
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht
Die ersten Bundesländer machen nach der Ankündigung der letzten Monate nun Ernst.
Für Bremen und Niedersachen gilt seit dem 16.3.2022 eine Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss dem Gesundheitsamt vom Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden. Dies erfolgt über ein eigens dafür eingerichtetes Meldeportal. Auch zweifelhafte Impfnachweise oder ein abgelaufener Impf- oder Genesenenstatus unterliegen der Meldepflicht.
Welche Folgen bringen diese Maßnahmen mit sich?
Als Folge der Meldung werden die Gesundheitsämter die betroffenen Beschäftigten zunächst auffordern, einen gültigen Nachweis zu erbringen. Bis dahin wird den Unternehmen empfohlen, die Mitarbeiter patientenfern zu beschäftigen.
Personen, die der Aufforderung nicht nachkommen, droht eine Anhörung mit angedrohten Geldstrafen, die nicht unerheblich sind. Bei weiterer Missachtung können die Gesundheitsämter den betroffenen Personen sogar Betretungs- und Beschäftigungsverbote aussprechen. Diese hätten zwangsweise früher oder später die Kündigung zur Folge.
Unsere Beratung & Hilfestellung
Wir stellen in diesen komplexen Zusammenhängen die Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. Grundsätzlich raten wir von Falschangaben oder Verzögerungen bei der Meldung ab, da die Konsequenzen enorm sein werden. Wir können jedoch die Gegebenheiten analysieren, Handlungsempfehlungen aussprechen oder alternative Vorgehensweisen bei der Gestaltung der Arbeitsplatzstruktur aufzeigen. Sprechen Sie uns an und erhalten Sie kurzfristig ein Beratungsgespräch. Die Ersteinschätzung der Sachlage ist bei uns grundsätzlich kostenfrei.
Referenzen | Bewertungen
Z.G.
am 01.03.2022
Sehr gute Beratung zu unserem Hausbauvorhaben
Wir bauen bereits zum zweiten Mal. Da wir beim ersten Mal diverse Probleme hatten (Mängel, starker Verzug der Fertigstellung, Streit um die Abnahme), wollten wir dieses Mal möglichst alles richtig machen. Auf Empfehlung haben wir unseren Bauvertrag zur Prüfung an die Kanzlei gegeben. Man hat sich Zeit genommen für uns und ist mit uns Punkt für Punkt den Vertrag durchgegangen….
M. M.
am 10.12.2021
Soforthilfe vom Rechtsanwalt
Möchten Sie mit einem Anwalt sprechen und sich über Ihre Möglichkeiten informieren oder brauchen Sie eine schnelle rechtliche Beratung? Dann rufen Sie an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.