Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitszeugnisse auszustellen.
Es wird unterschieden zwischen einfachen Zeugnissen und qualifizierten Zeugnissen. Nach dem Zeitpunkt der Zeugniserteilung wird zwischen Endzeugnis, vorläufigem Zeugnis und Zwischenzeugnis unterschieden.

Besonders zum Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein Zeugnis von hoher Bedeutung für Arbeitnehmer. So dient dieses bei der Bewerbung bei neuen potenziellen Arbeitgebern als Nachweis über die Qualität der erbrachten Arbeitsleistung, der Expertise und das persönliche Verhalten am Arbeitsplatz gegenüber Kollegen und Vorgesetzen.

Notwendiger Zeugnisinhalt

  • Überschrift wie „Zeugnis, Zwischenzeugnis etc…“
  • Eingangssatz bestehend aus Namen des Arbeitnehmers, Tätigkeit, Bezeichnung und Dauer seiner Tätigkeit.
  • Position- und Aufgabenbeschreibung
  • Leistungs- und Erfolgsbeurteilung
  • Führungsbeurteilung bezogen auf Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sowie gegenüber externen Dritten (Kunden etc.)
  • Schlusssatz wie beispielsweise „ verlässt uns auf eigenen Wunsch“ oder „gegenseitigem Einvernehmen“
  • Schlussformel: Bedauern Dank und Wünsche für die Zukunft
  • Erstellungsdatum und Unterschrift

Zeugnissprache

Zufriedenheit-Skala = Noten-Skala
Aufgaben & Erledigung

  • „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“= sehr gute Leistung
  • „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ = gute Leistung
  • „Zu unserer vollen Zufriedenheit“ = durchschnittliche, befriedigende Leistung
  • „Zu unserer Zufriedenheit“ = ausreichende Leistung
  • „Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ = mangelhafte Leistung
  • „Hat sich bemüht die übertragene Arbeit zu unserer Zufriedenheit zu erledigen/war mit großem Fleiß und Interesse tätig“ = ungenügende Leistungen

Es ist Vorsicht geboten bei sämtlichen Formulierungen. Teilweise klingen diese harmlos, können jedoch eine verheerende Beurteilung beinhalten!

error: Content ist geschützt!!