Arbeitszeugnis:

Arbeitgeber sind verpflichtet, Zeugnisse zu erteilen.
Es wird unterschieden zwischen einfachen Zeugnissen und qualifizierten Zeugnissen. Nach dem Zeitpunkt der Zeugniserteilung wird zwischen Endzeugnis, vorläufigem Zeugnis und Zwischenzeugnis unterschieden.

Notwendiger Zeugnisinhalt

  • Überschrift wie „Zeugnis, Zwischenzeugnis etc…“
  • Eingangssatz bestehend aus Namen des Arbeitnehmers, Tätigkeit, Bezeichnung und Dauer seiner Tätigkeit.
  • Position- und Aufgabenbeschreibung
  • Leistungs- und Erfolgsbeurteilung
  • Führungsbeurteilung bezogen auf Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sowie gegenüber externen Dritten (Kunden etc.)
  • Schlusssatz wie beispielsweise „ verlässt uns auf eigenen Wunsch“ oder „gegenseitigem Einvernehmen“
  • Schlussformel: Bedauern Dank und Wünsche für die Zukunft
  • Erstellungsdatum und Unterschrift

Zeugnissprache

Zufriedenheit-Skala = Noten-Skala
Aufgaben & Erledigung

  • „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“= sehr gute Leistung
  • „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ = gute Leistung
  • „Zu unserer vollen Zufriedenheit“ = durchschnittliche, befriedigende Leistung
  • „Zu unserer Zufriedenheit“ = ausreichende Leistung
  • „Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ = mangelhafte Leistung
  • „Hat sich bemüht die übertragene Arbeit zu unserer Zufriedenheit zu erledigen/war mit großem Fleiß und Interesse tätig“ = ungenügende Leistungen

Es ist Vorsicht geboten bei sämtlichen Formulierungen. Teilweise klingen diese harmlos, können jedoch eine verheerende Beurteilung beinhalten!