Architekten-/Ingenieurvertrag:
Architekten-/Ingenieurvertrag Dieser wird meist vereinbart, damit der Unternehmer die notwendigen Planungs- und Überwachungsziele vorgibt und deren Einhaltung prüft.
Architekten-/Ingenieurvertrag Dieser wird meist vereinbart, damit der Unternehmer die notwendigen Planungs- und Überwachungsziele vorgibt und deren Einhaltung prüft.