Glossar: Bauabnahme
Bauabnahme:
Bei der Bauabnahme übernimmt der Auftraggeber (Bauherr) die Werksleistungen des Bauunternehmers und erkennt diese als vertragsentsprechend und mangelfrei an.
Siehe auch „Abnahme“.
Bei der Bauabnahme übernimmt der Auftraggeber (Bauherr) die Werksleistungen des Bauunternehmers und erkennt diese als vertragsentsprechend und mangelfrei an.
Siehe auch „Abnahme“.