Bauaufsicht

Bauaufsicht

Der Begriff Bauaufsicht ist auf die Gefahrenabwehr auf einer Baustelle zurückzuführen. Bauaufsicht existiert im Bereich des öffentlichen Baurechts sowie im Bereich des privaten Baurechts.

Die Bauaufsicht im öffentlich-rechtlichen Sinne wird von den Bauaufsichtsbehörden ausgeführt. Die Vorschriften hierzu im Einzelnen finden sich in der jeweiligen Landesbauordnung.

Die privatrechtliche Bauüberwachung wird überwiegend durch Architekten und Ingenieure erbracht. Sie dient beim Bau der Überwachung der Einhaltung von Vorgaben. Diese können technischer Natur sein (Ausführungsnormen, DIN-Normen, aktueller Stand von Wissenschaft und Technik), die verwendeten Materialien betreffen oder generelle Zeitabläufe und Fristen. Auch die vereinbarten Preise für Materialien und Arbeitskraft werden kontrolliert und mit den Vereinbarungen aus dem Bauvertrag abgeglichen. Die privatrechtliche Bauüberwachung kann mit der Bauleitung eines Bauverfahrens gleichgestellt werden.

Es ist einem Bauherrn grundsätzlich zu empfehlen, die Bauleitung oder Bauaufsicht einem fachkundigen Dritten zu übertragen, der die Abläufe und das Einhalten der technischen und vertraglichen Vorgaben überprüft. Durch eine entsprechende Bauleitung kann verhindert werden, dass die Bauabläufe in Verzögerung geraten, bautechnische Fehler oder Mängel entstehen und dass bei Notwendigkeit entsprechende Mängelrügen ausgesprochen werden.

Relevante Seiten, Beiträge und Begriffe zum Thema Bauaufsicht:

error: Content ist geschützt!!