Bauherrenhaftung

Bauherrenhaftung

Bauherrenhaftung bezeichnet die Haftung des Bauherrn innerhalb eines Bauvorhabens. Der Bauherr ist als Veranlasser von potenziellen Gefahren verantwortlich dafür, dass das Bauvorhaben fachgerecht umgesetzt wird. Er trägt die Gefahrenhaftung für eine mögliche Beschädigung an Nachbargebäuden.

Der Bauunternehmer ist grundsätzlich derjenige, der die Bauleistungen erbringt. Er trägt selbstverständlich die Haftung für Schäden am Bauwerk oder an Nachbargebäuden. Er kann sich nicht der Haftung entziehen, auch wenn der Bauherr zusätzlich haftet.

Ein Nachbar kann daher bei Beschädigung seiner Immobilie sowohl den Handwerker selbst als auch den Bauherrn in die Verantwortung nehmen und jeweils Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Fallbeispiel:

In einer vergangenen Auseinandersetzung hatten wir den direkten Nachbarn eines Bauvorhabens vertreten. Konkret ging es hierbei um Dachdeckerarbeiten. Es handelte sich um ein Doppelhaus. Der Nachbar unserer Mandantschaft hatte einen Dachdecker mit der Neueindeckung seiner Hälfte des Daches beauftragt. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist es innerhalb des Gebäudes unserer Mandantschaft zu Wasserschäden gekommen. Gutachterlich wurde festgestellt, dass die Mangelursache im neu eingedeckten Dach des Nachbarn zu finden war. Der Nachbar hatte sämtliche Ansprüche von sich gewiesen, da er schließlich einen Fachunternehmer beauftragt habe.

Im Gerichtsverfahren wurde letztendlich vom Landgericht bestätigt, dass unsere Ansprüche sowohl gegenüber dem Nachbarn als Bauherrn als auch gegenüber dem ausführenden Unternehmer durchgesetzt werden konnten. Beide hafteten als Gesamtschuldner.

Die Bauherrenhaftung ist daher stets gegeben, auch wenn ein Fachbetrieb beauftragt wird.

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