Bauliche Veränderungen

Bauliche Veränderungen

Bauliche Veränderungen stellen sämtliche Maßnahmen dar, die einen Eingriff in die bauliche Substanz darstellen. Eine bauliche Veränderung liegt vor, wenn die Raumaufteilung einer Immobilie verändert wird, Fenster und Türen ausgetauscht werden oder sonstige Leistungen vollzogen werden, die beispielsweise den Grundriss einer Immobilie verändern.

Bauliche Veränderung im Besonderen

Nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) stellt eine bauliche Veränderung jede Maßnahme dar, die über eine ordnungsgemäße und verhältnismäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht. Insofern hat eine Abgrenzung stattzufinden, von der die bauliche Veränderung im rechtlichen Sinne von ordnungsgemäßen Instandsetzungsarbeiten oder Modernisierungen entsprechend § 559 BGB abzugrenzen ist.

Im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft ist grundsätzliche Voraussetzung für die Durchführung von baulichen Veränderungen ein einstimmig getroffener Beschluss über die entsprechende Maßnahme.

Von der Rechtsprechung wurde darüber hinaus im Laufe der Zeit definiert, was unter einer baulichen Veränderung bei Wohnungseigentümergemeinschaften zu verstehen ist. Es muss sich hierbei um eine dauerhafte Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums handeln, die über eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums hinausgeht.

Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen im mietrechtlichen Aspekt sind solche Maßnahmen, die der Erhaltung und der Reparatur dienen. Maßgeblich hierbei ist, ob der ursprüngliche Zustand erhalten oder verbessert wird, oder ob eine vollumfängliche Veränderung erfolgt. Wartungsarbeiten an einer Heizungsanlage oder regelmäßige Überprüfungsarbeiten an einer Fotovoltaikanlage sind beispielsweise keine bauliche Veränderung und fallen daher unter den Begriff der Instandhaltung sowie Instandsetzung.

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