Baustopp

Baustopp

Ein Baustopp ist eine behördliche Anordnung und verpflichtet Bauherren zur sofortigen Einstellung sämtlicher Arbeiten auf der Baustelle. Dieser bringt oftmals ein Bußgeldverfahren mit sich.

Die zuständige Baurechtsbehörde hat die Möglichkeit und die Pflicht, bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen den Baustopp zu verhängen. Es handelt sich hierbei um einen Verwaltungsakt der Behörde, also eine baurechtliche Verfügung, mit der der gesamte weitere Fortgang des Bauvorhabens eingestellt wird.

Die Behörde ist im Rahmen der jeweils zuständigen Landesbauordnung an die Gesetzgebung gebunden. Es müssen daher erhebliche Gründe vorliegen, die einen Baustopp auslösen können.

Die Gründe für einen Baustopp sind vielfältig

Zum Einen kann ein Baustopp verhängt werden, sofern entweder gar keine Baugenehmigung vorliegt, oder aber die in der Baugenehmigung enthaltenen Auflagen und Nebenbestimmungen nicht beachtet werden. Erhebliche gravierende Mängel am Bauwerk können ebenso zur Einstellung des Bauverfahrens führen, wie der Verstoß gegen öffentliches Planungsrecht.

Als Bauherr ist Ihnen dringend zu empfehlen, der Baueinstellungsverfügung der entsprechenden Baubehörde nachzukommen. Riskieren Sie keinen Weiterbau! Sollten Sie die behördliche Anordnung ignorieren, droht Ihnen ein erhebliches Bußgeld.

Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, mit der entsprechenden zuständigen Baubehörde in Kontakt zu treten. Die für den Baustopp relevanten Gründe werden Ihnen innerhalb der Verfügung aufgeführt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen diesen Baustopp einzureichen. Wir empfehlen, diesen Vorgang mit einem fachkundigen Rechtsanwalt durchzuführen.

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