Besteller

Besteller

Der „Besteller“ ist im Vertragsrecht ein Synonym für den Auftraggeber/ Kunde.
In einem Bauvertrag (Werkvertragsrecht) wird der Besteller auch Auftraggeber (= Bauherr) genannt. Dieser bestellt bei einem Auftragnehmer (Bauunternehmer) die Errichtung eines Gebäudes.
Im Maklerrecht ist ebenfalls der Kunde der Besteller. Im Immobilienrecht spricht man vom „Bestellerprinzip“. Dieses definiert klar, dass die Person, die den Makler für eine Vermittlung von Mietobjekten beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Somit dürfen die Kosten für die Vermittlungstätigkeit eines Maklers nicht auf die Mietpartei abgewälzt werden. Anders gestaltet sich die Lage beim Immobilienverkauf. Hier werden die Maklerkosten hälftig von Käufer und Verkäufer getragen.
Die gesetzlichen Grundlagen zum Bestellerprinzip finden sich in §§ 652 ff. BGB.

Relevante Seiten, Beiträge und Begriffe zum Thema Besteller:

error: Content ist geschützt!!