Einstweilige Verfügung

Einstweilige Verfügung

Die einstweilige Verfügung stellt eine gerichtliche Anordnung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes dar. Das Gericht erlässt eine Anordnung, um die Rechte und Ansprüche einer Person zu sichern. Die Definition der einstweiligen Verfügung stellt abstrakt gesehen keine sich selbst erklärende Beschreibung dar.

Typische Fälle einer einstweiligen Verfügung sind diejenigen, in denen dringend gehandelt werden muss, um eine weitere künftige Rechtsverletzung schnellstmöglich zu beenden. Die einstweilige Verfügung wird in einem gerichtlichen Verfahren als Eilverfahren behandelt, um die Rechte des Betroffenen schnellstmöglich entschieden zu haben. Da es sich um ein Eilverfahren handelt, muss keine Klage eingereicht werden.

Die einstweilige Verfügung kann beispielsweise im Baurecht herangezogen werden. Sie dient hierbei als Instrument der Behörde, wenn es um die Durchsetzung eines Baustopps geht. Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung sind das Vorliegen eines Verfügungsanspruchs sowie der Verfügungsgrund.

Im vorgenannten Baustopp-Beispiel wäre der Verfügungsanspruch das Unterlassen der weiteren Bauausführung. Der Verfügungsgrund wäre hierbei der dringende Handlungsbedarf an sich. Diese beiden Voraussetzungen müssen vom Antragsteller beim zuständigen Gericht glaubhaft gemacht werden.

Ein weiteres Beispiel für eine einstweilige Verfügung im Baurecht ist die sogenannte Schutzschrift. Die Schutzschrift dient als Präventiv-Verteidigung und wird beim zentralen Schutzschriftregister hinterlegt. Fürchtet der Bauherr beispielsweise die einstweilige Verfügung (Baustopp) durch die Baubehörde, so kann der Bauherr bereits präventiv im Voraus seine Verteidigung gegenüber der einstweiligen Verfügung begründen, um hierdurch entsprechend Zeit zu gewinnen.

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