Generalunternehmer

Generalunternehmer

Der Generalunternehmer, oder auch kurz GU genannt, ist der einzige Ansprechpartner und Vertragspartner gegenüber dem Auftraggeber.

Von großem Vorteil ist es für den Bauherrn, dass der Generalunternehmer für sämtliche Gewerke und für die gesamte Bauausführung die Verantwortung trägt. Sowohl während der gesamten Bauphase als auch im späteren Verlauf der Gewährleistung hat der Bauherr lediglich den Generalunternehmer als Ansprechpartner. So erfolgt beispielsweise das Anzeigen sämtlicher Mängel oder sonstige Korrespondenz ausschließlich zwischen den Vertragsparteien, dem Auftraggeber und dem Generalunternehmer als Auftragnehmer.

Im Gegensatz zum Generalübernehmer erbringt der Generalunternehmer auch eigenständig Werkleistungen. Der Vorteil liegt daher darin, dass der Generalunternehmer selbst über entsprechende fachliche Kompetenz bei der Bauausführung besitzt, die der Generalübernehmer unter Umständen nicht in dieser Form leisten kann.

Der Generalunternehmer bindet in den meisten Fällen weitere Fremdfirmen und Subunternehmer mit ein, die letztendlich die Werkleistungen als ausführende Unternehmer erbringen. Der Generalunternehmer haftet daher ebenfalls für die Bauleistungen seiner Subunternehmer.

Des Weiteren ist anzuführen, dass ein Generalunternehmer, der selbst Subunternehmer beauftragt, dafür in die Haftung geht, dass der Subunternehmer wiederum seinen Arbeitnehmern den Mindestlohn auszahlt.

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