Haustierhaltung

Haustierhaltung

Im Mietrecht ist ein generelles Verbot von Haustieren in der Wohnung nicht zulässig (BGH, 20. März 2013, Az.: VIII ZR 168/12) . Dies würde Mieter unangemessen benachteiligen. Die Tierhaltung muss jedoch immer in zumutbarem Rahmen bleiben.

Neben der Haltung von Katzen oder Hunden ist auch für weitere bestimmte (Tier-)Arten (groß oder exotisch) eine Haltungserlaubnis des Vermieters erforderlich. Kleintiere wie Fische oder Nager wie z.B. Hamster oder Meerschweinchen in zumutbarer Zahl muss der Vermieter jedoch dulden.

Wir empfehlen Mietern bereits VOR der Anmietung einer Mietwohnung mit dem Vermieter über das mögliche Vorhandensein von Haustieren oder der Absicht zukünftig Haustiere zu halten zu sprechen und nach der Hausordnung zu fragen. Dies erspart beiden Parteien möglicherweise Streit und Kosten.

Interessant ist die Tatsache, dass Vermieter nicht grundlos die Tierhaltung verbieten dürfen. Besondere Tiere, wie z.B. Assistenzhunde bedürfen keiner Genehmigung durch Vermieter. Für diese reicht die Bescheinigung über die Zulassung als z.B. Blindenhund aus.

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