Herausgabeanspruch

Herausgabeanspruch

Ein Herausgabeanspruch besteht nach allgemeingültiger Definition des Herausgabeanspruchs gemäß § 985 BGB, wenn der Eigentümer einer Sache die Herausgabe aufgrund unrechtmäßigen Besitzes fordern kann.

Im Baurecht ist ein Herausgabeanspruch dahingehend gesetzlich geregelt, dass der Bauunternehmer nach § 650n BGB verpflichtet ist, die Bau- und Planunterlagen an den Verbraucher herauszugeben.

Es handelt sich bei diesen Unterlagen um diejenigen, die der Verbraucher als Bauherr benötigt, um gegenüber der Behörde entsprechenden Nachweis erbringen zu können, dass das Bauverfahren unter Einhaltung der jeweils gültigen Rechtsvorschriften geführt wird.

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