Mahnung

Mahnung

Eine Mahnung ist eine Zahlungsaufforderung gegenüber dem Schuldner einer Zahlungspflicht nach Eintritt der Fälligkeit, um die offene Zahlung nochmals unter Frist einzufordern.

Jeder von uns kennt wohl den Umstand: die Rechnung enthält ein vorgegebenes Zahlungsziel, das jedoch aufgrund verschiedener Gründe verstreicht. Der nächste Schriftsatzeingang ist die Mahnung, mit der nochmals – mehr oder weniger höflich – an den Ausgleich der noch offenen Rechnung erinnert wird.

Oftmals werden verschiedene Mahnstufen einer Mahnung verhängt. Die erste Mahnung stellt oftmals lediglich eine sogenannte Zahlungserinnerung dar. Viele Unternehmen nutzen die Wahl, insgesamt drei Mahnungen auszusprechen. Es kursiert immer wieder das Gerücht, dass mindestens drei Mahnungen ausgesprochen werden müssen. Ist dies rechtlich zwingend notwendig? Die Antwort lautet ganz klar: Nein!

Der Gläubiger einer Mahnung kann bereits nach Ausspruch der ersten Mahnung und nach Fristablauf die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs einleiten.

Die Mahnung sollte stets in der Form versandt werden, dass ein Zugangsnachweis besteht. Dies ist möglich durch Einwurf beim Schuldner unter Beteiligung eines Zeugen, durch Einwurf/Einschreiben oder durch Versand einer Faxmitteilung. Hierbei sollte der Sendebericht aufbewahrt werden, da diese als Zugangsnachweis gerichtsverwertbar ist.

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