Objektbetreuung

Objektbetreuung

Die Objektbetreuung gemäß der Leistungsphase 9 HOAI (Honorarordnung für Architekten & Ingenieure) umfasst die Begutachtung und Begehung des Objekts nach Fertigstellung der Bauleistungen.

Die Leistungsphase 9 wird überwiegend vom Architekten übernommen und ausgeübt, der die Bauleitung sowie die Bauüberwachung ohnehin bereits ausgeführt hat. Die Objektbetreuung gemäß der HOAI zieht sich zeitlich bis zum Ablauf der Gewährleistungsansprüche, mithin grundsätzlich 5 Jahre bei einem BGB-Vertrag.

Als Objektbetreuung im hauswirtschaftlichen Sinne kann auch die Betreuung einer Immobilie durch die Hausverwaltung verstanden werden. Hierbei geht es vordergründig darum, regelmäßige Kontrollen des Objekts durchzuführen, die zur Erfüllung gesetzlicher Sicherheitsstandards oder sonstiger vertraglich vereinbarter Regelungen dient.

Relevante Seiten, Beiträge und Begriffe zum Thema Objektbetreuung:

error: Content ist geschützt!!