Schwarzarbeit

Schwarzarbeit

Der Begriff „Schwarzarbeit“ definiert ein Arbeitsverhältnis, also die Erbringung einer Leistung gegen Bezahlung, das jedoch weder gegenüber der Finanzverwaltung noch einem Träger der Sozialversicherung aufgedeckt wurde. Der Nachweis einer Tätigkeit durch das Vorhandensein von Überweisungsbelegen oder Rechnungen wird hierbei durch Barzahlung vermieden. Schwarzarbeit ist sehr häufig im Baubereich oder in der Gastronomie anzutreffen, im Wesentlichen geht es um die Vermeidung von Abgaben wie Lohnsteuer, Umsatzsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge.
Das „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ definiert hier klar die Reglements und Grenzen. In § 2a SchwarzArbG werden die am häufigsten von Schwarzarbeit betroffenen Branchen benannt. Aus diesem Grund unterliegen Arbeitnehmer hierin der Verpflichtung, am Arbeitsort dauerhaft Ausweisdokumente bzw. Sozialversicherungsausweise oder Ähnliches mitzuführen. Spontane Kontrollen sind hier keine Seltenheit und die Strafen für die Beschäftigung von Schwarzarbeitern sind hoch. Geldbußen in Höhe von bis zu 50.000€ sind hierfür durchaus möglich.
Auch die Ausübung von Schwarzarbeit und sei es „nur“ ein wenig Gartenarbeit oder Hilfe im Haushalt gegen Bezahlung wird als Steuerhinterziehung geahndet und kann teuer werden. Sogar Freiheitsstrafen können in Abhängigkeit von Dauer, Umfang und Art der Schwarzarbeit verhängt werden.

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