Subunternehmer

Subunternehmer

Der Subunternehmer ist der Auftragnehmer eines Auftraggebers, der wiederum selbst als Auftragnehmer gegenüber einem Dritten auftritt. Es handelt sich insofern um eine 3-Personen-Konstellation, bei der es einen Hauptauftraggeber gibt. Dieser ist als Bauherr derjenige, der im Rahmen eines Bauvertrages die auszuführenden Werkleistungen gegenüber einem Dritten, seinem Vertragspartner als Auftragnehmer, vergibt. Dieser Auftragnehmer führt die Leistungen nicht (vollständig) selbst aus, sondern vergibt diese Leistungen wiederum an einen Dritten, der die Bauleistungen letztendlich als Subunternehmer erbringt.

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei dem Auftragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer des Bauherrn und dem Subunternehmer um ein eigenständiges Vertragsverhältnis.

In dem zugrunde liegenden Hauptvertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer als Auftragnehmer kann vereinbart werden, dass der Auftragnehmer die Leistungen selbst zu erbringen hat oder eben nur diejenigen Unternehmen mit einbinden darf, die zuvor vertraglich zwischen den Parteien festgelegt worden sind. Bindet der Auftragnehmer weitere Personen zur Erbringung der Werkleistungen ein, ohne dies zuvor mit dem Bauherrn abgestimmt zu haben oder ohne hierfür die entsprechende Berechtigung vertraglich zugesichert bekommen zu haben, so kann der Bauherr Schadensersatz von seinem Vertragspartner verlangen, den der Subunternehmer zu verantworten hat.

Eine typische Konstellation, bei der ein Subunternehmer eingebunden wird, sind Verträge mit einem Generalunternehmer. In dieser erbringt die Werkleistungen nicht selbst, sondern bindet hierfür für jedes Gewerk einen entsprechenden Subunternehmer mit ein.

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