Verbraucherbauvertrag

Verbraucherbauvertrag

Bauvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher – meist einer Privatperson. Seit dem 01.01.2018 gelten besondere Regelungen innerhalb des BGB zugunsten der Verbraucher, wodurch der Verbraucherschutz gestärkt wurde.

§650i BGB legt die Einzelheiten der gesetzlichen Regelung zum Verbraucherbauvertrag zugrunde. Der beauftragte Unternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Bauherren als Privatperson darin zum Neubau oder erheblichen Umbau eines Gebäudes.

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