Widerruf Werkvertrag

Widerruf Werkvertrag

Bei dem Widerruf handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Der Widerruf ist ähnlich wie die Kündigung oder der Rücktritt ein Gestaltungsmittel, mit dem eine Vertragspartei einen bereits geschlossenen Vertrag nachträglich auflösen und beenden kann.

Grundsätzlich gilt nach dem Gesetz eine Widerrufsfrist von Verträgen von 14 Tagen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages oder nach Erhalt der bestellten Ware zu laufen. Der Verbraucher kennt die Widerrufsmöglichkeiten überwiegend aus dem Online-Versand, bei dem der Verbraucher eine Widerrufsfrist hinsichtlich der bestellten Waren hat.

Das Gesetz sieht verschiedene Voraussetzungen vor, die einen Widerruf begründen. Da der Gesetzgeber den Verbraucherschutz besonders hochhält, steht dem Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen das Recht und die Möglichkeit zu, auch noch nach zwölf Monaten und 14 Tagen einen Vertrag wirksam widerrufen zu können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht hinreichend oder gar nicht über die Möglichkeiten seines Widerrufs aufgeklärt hat.

Auch der Auftraggeber kann einen Werkvertrag gegenüber dem Bauunternehmer widerrufen, wenn dieser ihn nicht über sein bestehendes Widerrufsrecht aufgeklärt hat. In diesem Fall hat zwischenzeitlich die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, dass der Bauunternehmer seinen gesamten Werklohn an den Auftraggeber zurückzuerstatten hat und keinen entgangenen Gewinn für bereits erbrachte Leistungen erhält, sofern der Verbraucher nicht wirksam über die Widerrufsrechte informiert wurde, BGH Urteil vom 19.10.2021 AZ I ZR 96/20.

Hierbei hat der BGH ebenfalls bestätigt, dass ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann noch besteht, wenn der Verbraucher bereits den Rücktritt vom Vertrag gegenüber dem Unternehmer erklärt hat. Ein zuvor ausgesprochener Rücktritt lässt das Widerrufsrecht des Verbrauchers daher nicht entfallen.

Eine bestimmte Form hat der Gesetzgeber für den Ausspruch der Widerrufserklärung nicht vorgesehen. Wir empfehlen jedoch zur entsprechenden Beweiserleichterung, dass der Verbraucher bzw. die widerrufende Partei die Widerrufserklärung in der Form absenden sollte, dass ein entsprechender Zugangsnachweis gegeben ist. Dies eignet sich durch die Versendung per Fax, durch Einwurf unter Zeugen oder per Post als Einwurf/Einschreiben.

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