Aug 4, 2022 | Mietrecht

Kündigung wegen Eigenbedarf – Auch bei Ferienwohnungen!

Der BGH bestätigt dies.

Viele Eigentümer und Vermieter stehen oftmals vor der Überlegung, wie sie die vermietete Immobilie selbst nutzen können. Dem Vermieter stehen unterschiedliche gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten zu.

Die Kündigung wegen Eigenbedarf kann der Vermieter immer dann aussprechen, wenn er oder seine Familienangehörigen die Räume als Wohnung benötigen. Maßgebliche Voraussetzung dafür, dass der Eigenbedarf gegeben ist, ist das „Benötigen“ der Räumlichkeiten. Fraglich hierbei war, ob ein Benötigen der Räumlichkeiten auch einen lediglich teilweisen Gebrauch begründet oder ob der Vermieter nach Ausspruch der Eigenbedarfskündigung den Lebensmittelpunkt in der gekündigten Wohnung begründen möchte.

Der BGH hat entschieden – Eigenbedarf setzt keinen Lebensmittelpunkt voraus!

Mit Beschluss vom 21.8.2018 (VIII ZR 186/17) hat der BGH bestätigt, dass ein Vermieter den geltend gemachten Eigenbedarf begründen kann, wenn der Wunsch der Eigennutzung von nachvollziehbaren und vernünftigen Gründen getragen wird. Es darf darüber hinaus keine Rechtsmissbräuchlichkeit bestehen.

Vernünftige und nachvollziehbare Gründe liegen grundsätzlich vor, wenn der Vermieter oder seine Familienangehörigen im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (hierzu gehören auch Angehörige des Haushalts) die Wohnung tatsächlich benötigen. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Wohnung als Ferienimmobilie genutzt werden soll und hierdurch beispielsweise der Familienzusammenhalt gestärkt wird. Konkret bedeutet dies, dass ein Eigenbedarf auch dann gegeben ist, wenn die Wohnung lediglich für wenige Wochen innerhalb eines Jahres vom Vermieter oder seiner Familie genutzt werden soll.

Die Kündigung darf nicht rechtsmissbräuchlich sein. Von einer Rechtsmissbräuchlichkeit der Kündigung ist auszugehen, wenn der Vermieter die Eigenbedarfskündigung lediglich als Begründung vorschiebt, um beispielsweise nach Auszug der Mieter die Wohnung zu besseren Konditionen neu vermieten zu können. Der Vermieter muss im Rahmen der Eigenbedarfskündigung das Nutzungsinteresse an der Immobilie nachweisen. Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 6.12.2018 (422 C 14015/18) bestätigt, dass der Vermieter innerhalb der Kündigung den Nutzungswillen nachzuweisen und entsprechend zu begründen hat.

Für Vermieter ist daher Vorsicht geboten!

Die Eigenbedarfskündigung ist für viele Vermieter ein geeignetes Mittel, die Immobilie wieder in den Eigenbestand zu nehmen, um diese selbst zu gebrauchen. Die Kündigung auf Eigenbedarf ist jedoch aus rechtlicher Sicht und formal juristischen Hürden nicht immer ganz einfach. Als Vermieter haben Sie die Kündigung ausreichend und umfangreich zu begründen und durch entsprechende Nachweise die Nutzungsabsicht darzulegen.

Hierbei ist zu empfehlen, vor Ausspruch der Kündigung die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen rechtlich überprüfen zu lassen, um kein erhöhtes Prozessrisiko einzugehen

Autor: Finn Streich

Rechtsanwalt und Partner

Mietrecht

Soforthilfe vom Rechtsanwalt

Möchten Sie mit einem Anwalt sprechen und sich über Ihre Möglichkeiten informieren oder brauchen Sie eine schnelle rechtliche Beratung? Dann rufen Sie an oder kontaktieren Sie uns an.

Wohnungsgeberbescheinigung

Darf ein Vermieter den neuen Lebenspartner eines Mieters ablehnen? Vermieter sind seit dem 01.11.2015 gemäß den gesetzlichen Regelungen nach § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Diese ist für Mieter dringend...

Rauchmelder

Warum Rauchmelder in Immobilien Pflicht sind Inzwischen sind Rauchmelder deutschlandweit gesetzlich verpflichtend für sämtliche Immobilien – nicht nur in Mietwohnungen, sondern auch in von den Eigentümern selbst genutzten Gebäuden. Sie dienen dem Schutz des Eigentums...

SCHUFA-Auskunft für Vermieter

Darf ein Vermieter eine SCHUFA-Auskunft vom Mieter verlangen? Das Wichtigste kurz und knapp vorweg Vermieter dürfen sich mit einer SCHUFA-Auskunft über künftige Mieter absichern, wenn diese der Auskunft ausdrücklich zustimmen Vermieter dürfen Bewerber für...

Kurzzeitvermietung

Ein Vergleich zwischen langfristiger Wohnraumvermietung und kurzzeitiger Gebrauchsüberlassung Sie sind Vermieter oder möchten es zukünftig werden? Wir zeigen Ihnen in unserem Blogbeitrag neben der klassischen Dauervermietung eine weitere Art der Vermietung auf: Die...

Mietminderung

Was müssen Mieter ertragen? Wichtiges kurz und knapp vorab zusammengefasst Liegen eindeutige Mietmängel vor, darf die Miete gemindert werden Ein Mietmangel ist eine Beeinträchtigung der vertraglich vereinbarten Wohnqualität von einer eigenmächtigen Mietminderung in...

Wasserschaden Mietwohnung

Die Zahl der Wasserschäden in Deutschland steigt von Jahr zu Jahr; es werden jedes Jahr mehr als eine Million Wasserschäden gemeldet. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. wurden im Jahr 2019 allein durch Leitungswasserschäden...

Mietrecht – Wohnraummietvertrag oder Gewerbemietvertrag?

Immer wieder gibt es Fallkonstellationen, in denen aus rechtlicher Sicht die Frage besteht, ob die Regelungen über das Wohnraummietrecht oder das Gewerberaummietrecht Anwendung finden. Als konkrete Entscheidungsgrundlage hierfür hatte der BGH in seiner Entscheidung...

Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug

Eine nachträgliche Zahlung heilt die ordentliche Kündigung nicht! Es ist keine Seltenheit, dass Mieter ihrer vertraglichen Verpflichtung, die fällige Miete regelmäßig zu entrichten, nicht oder nur unregelmäßig nachkommen. Gründe mag es hierfür viele geben - kein oder...

Kündigung wegen Eigenbedarf – Auch bei Ferienwohnungen!

Der BGH bestätigt dies. Viele Eigentümer und Vermieter stehen oftmals vor der Überlegung, wie sie die vermietete Immobilie selbst nutzen können. Dem Vermieter stehen unterschiedliche gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten zu. Die Kündigung wegen Eigenbedarf kann der...

Nutzungsentschädigung für Vermieter nicht immer gegeben!

Wird das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter beendet, gleich aus welchen Gründen, so steht dem Vermieter grundsätzlich der Anspruch auf entsprechende Nutzungsentschädigung zu, wenn der Mieter die Mietsache nach Beendigung der Mietzeit nicht herausgibt. Die...
error: Content ist geschützt!!