Bauvertrag prüfen lassen –
eine kostenlose Ersteinschätzung
Bauvertrag prüfen lassen durch erfahrene Rechtsanwälte
Schnelle und gründliche Bearbeitung
Bearbeitung im 4-Augen-Prinzip
Garantierte Erreichbarkeit & Rückrufgarantie bei offenen Fragen
Unkomplizierter Datenaustausch per E-Mail – keine persönlichen Termine erforderlich
Darum ist eine Prüfung von einem Bauvertrag so wichtig
Besonders Bauverträge fallen durch vielseitige Ausführungen und wirre Formulierungsstrukturen auf.
Für Verbraucher sind Bauverträge oftmals kompliziert und unverständlich; zwischen den Zeilen verbergen sich häufig Stolperfallen, die während der Bauphase zu echten Problemen führen können.
Wir weisen auf Lücken oder Stolperfallen hin, erklären die Gefahren und setzen uns für unsere Mandanten ein, indem wir den Vertrag im Sinne der Bauherren korrigieren und anpassen. Insbesondere bei sogenannten Bauträgerverträgen können unverständliche Klauseln im Vertrag enthalten sein.
Da bei einem solchen Vertragstyp der Bauträger nicht nur die Bauleistung gegenüber dem Bauherrn erbringt, sondern auch das Grundstück veräußert, handelt es sich bei diesen Verträgen um eine rechtlich komplexe Vertragsstruktur. Wir empfehlen daher auch den Bauträgervertrag prüfen zu lassen.
Wann sollten Sie Ihren Bauvertrag prüfen lassen?
Wenn mindestens einer der unten aufgeführten Punkte auf Sie zutrifft, empfehlen wir eine anwaltliche Vertragsprüfung.
Der Bauvertrag wurde einseitig vom Bauunternehmer gestellt
Der Bauunternehmer ist nicht bereit, mit Ihnen gemeinsam alle Vertragsinhalte zu besprechen und unmissverständlich zu erklären
Einige Passagen des Vertrages sind ggf. unklar
Sie wollen sicher gehen, dass keine versteckten Kostenfallen oder späteren Risiken enthalten sind, die Ihnen zum Verhängnis werden
Sie wissen nicht zu 100%, ob alle elementaren Vertrags-Bestandteile enthalten sind
Bauvertrag von einem Anwalt prüfen lassen – Ihre Vorteile
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir sichten Ihren Bauvertrag kostenfrei und unverbindlich. Anschließend geben wir Ihnen eine Kurzbewertung, ob der Vertrag in Ordnung ist, oder ob dieser Fehler enthält.
Zum Festpreis
Möchten Sie eine umfassende Prüfung Ihres vorab gesichteten Bauvertrages? Sie erhalten eine schriftliche Gesamtauswertung mit allen Details und Korrekturvorschlägen zum Festpreis ohne versteckte Extrakosten.
Erfahrene Rechtsanwälte
Unser Team besteht aus hochqualifierten Anwälten, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf das Immobilienrecht legen und mit sämtlichen Feinheiten baurechtlicher Vertragsstrukturen bestens vertraut sind.
30 Jahre Erfahrung
Seit Gründung vertreten wir unsere Mandanten im Baurecht und stehen Ihnen zur Seite. Unsere Erfahrungen aus gerichtlichen Streitigkeiten lassen wir in unsere Beratungspraxis mit einfließen und entwickeln somit die Qualität unserer Arbeit stetig weiter.
Unsere Dienstleistungsangebote für „Bauvertrag prüfen lassen“
Wir bieten eine kostenlose Sichtung & Vorabprüfung aller Vertragstypen innerhalb 24h an (Zusendung im PDF-Format via Email). Im Anschluss erhalten Sie eine kostenfreie telefonische Einschätzung und Empfehlung. Rückfragen können besprochen und über ein mögliches weiteres Vorgehen gemeinsam entschieden werden.
Sollte Ihr Bauvertrag fehlerbehaftet und eine umfangreiche Korrektur nötig sein, dürfen Sie uns mit der Detailprüfung und Überarbeitung gerne beauftragen. Sie erhalten von uns im Anschluss eine umfangreiche schriftliche Auswertung der Vertragsprüfung mit Erläuterung sämtlicher Risiken und inhaltlichen Verbesserungsvorschlägen. Wenn Sie möchten übernehmen wir auch gerne für Sie die Korrespondenz mit dem Bauunternehmen.
So einfach erhalten Sie Hilfe von unseren erfahrenen Rechtsanwälten
Der Ablauf in 3 Schritten
1. Bauvertrags-Check Formular
Bitte füllen Sie unser Kontaktformular auf der nächsten Seite aus. Anschließend haben Sie die möglichkeit alle wichtigen Unterlagen per PDF hochzuladen. Übermittlung Ihres zu überprüfenden Bauvertrages mit allen wichtigen und notwenigen Dokumenten (Anlagen, Baubeschreibung, Pläne, Leistungsverzeichnis, etc.).
2. Kostenlose Ersteinschätzung
Kostenlose Sichtung & Vorabprüfung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Streich und Kollegen. Im Anschluss der kostenlosen Sichtung erhalten Sie unsere persönliche Empfehlung.
3. Das Ergebnis per E-Mail
Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse, Mitteilung konkreter individueller Handlungsempfehlungen sowie ggf. Formulierungsvorschläge oder Korrekturen bei Anpassungsbedarf.
Bauvertrag prüfen lassen: Ihre erfahrenen Anwälte
Rechtsanwälte Finn Streich und Janis Wittke
Das sagen unsere Mandanten
Grundlegendes zum Thema Bauvertrag und Bauvertrag prüfen lassen
1. Was ist ein Bauvertrag?
Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber sowie die des Unternehmers als Auftragnehmer. Nach § 631 BGB verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung der versprochenen und vereinbarten Werkleistung, der Auftraggeber zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Der Bauvertrag enthält als Mindestinhalte alle maßgeblichen und für den Bauablauf wesentlichen Vertragsbestandteile: Art der zu erbringenden Leistung, Preise, Ausführungstermine.
Neben dem klassischen Bauvertrag gibt es weitere Vertragsarten, die mit dem Bau einer Immobilie zusammenhängen. Es gibt den Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag), bei dem der Generalunternehmer als Ansprechpartner des Bauherrn die Einzelgewerke (Sub-Unternehmer) beauftragt und koordiniert. Des Weiteren existiert der Bauträgervertrag, bei dem der Bauträger als Unternehmer zum Einen das Grundstück an den Bauherrn veräußert und zum anderen die Bauleistungen auf diesem Grundstück erbringt. Diese Vertragsart ist eine Kombination aus Kaufvertrag und Bauvertrag.
Unsere Beratungspraxis zeigt uns täglich, dass jeder Bauherr vor Abschluss des Bauvertrages diesen prüfen lassen sollte. Irrelevant hierbei ist, ob es sich um einen Fertighaus Bauvertrag, Bauwerksvertrag oder einen völlig standardisierten Hausbauvertrag handelt – bei jedem Vertrag besteht ein erhebliches wirtschaftliches Risiko, wenn die Rechte und Ansprüche des Bauherrn nicht ausreichend Berücksichtigung finden.
2. Der Bauvertrag nach den Regelungen der VOB/B
Die Parteien des Bauvertrages haben die Möglichkeit, die Regelungen über die Vergabe- und Verordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu vereinbaren. Hierbei handelt sich es sich um formulierte Vertragsbestandteile, die dem Bauvorhaben zugrunde gelegt werden. Diese Regelungen sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu qualifizieren und ersetzen überwiegend die werkvertraglichen Regelungen des BGB. Für einen wirksamen Einbezug der VOB/B muss diese zum einen ausdrücklich im Vertrag als Vertragsgrundlage benannt werden, zum anderen muss diese in Textform bei einem Verbraucher als Auftraggeber an diesen bei Abschluss des Vertrages übergeben werden.
3. Die 6 gängigsten und teuersten Fallstricke – das ist zu beachten
- Fehlende Angabe von Bauzeiten und Ausführungsterminen
- Fehlende Vertragsstrafe bei Bauverzug
- Unzureichende Klarstellung des zu erbringenden Leistungs-Solls
- Fehlerhafte oder nachteilige Regelungen über Bauabnahme
- Keine klaren Regelungen bei Baukostenerhöhung trotz Pauschalpreisvereinbarung
- Fehlende Regelungen über Umgang mit höherer Gewalt (z.B. Schlechtes Wetter, Corona-Pandemie)
3. Was gilt – VOB oder BGB
Grundsätzlich gilt immer das BGB, soweit die Parteien keine andere Vereinbarung im Vertrag geregelt haben. Die im Bauvertrag wichtigen Punkte lassen sich als wesentliche Vertragsbestandteile benennen und zusammenfassen: Vertragsgegenstand, Preis, Termine und Fristen, Abschlagszahlungen und Vertragsbeendigung.
Ob diese Vertragsbestandteile durch das BGB geregelt werden sollen oder ob die VOB/B Vertragsgrundlage werden soll, hängt vom Willen der Parteien des Bauvertrages ab. Eine pauschale Beantwortung, welche Vertragsgrundlage besser ist, gibt es nicht. Sollten die Parteien die VOB vereinbaren wollen, so ist zwingende Voraussetzung, dass im Vertrag ausdrücklich aufgeführt ist, dass die VOB gelten soll.
Bei einem Bauvertrag mit Verbrauchern als Auftraggeber bzw. Bauherrn muss die VOB zusätzlich noch händisch übergeben werden, andernfalls ist die VOB nicht wirksam einbezogen worden, mit der Folge, dass wiederum die Regelungen des BGB gelten.
4. Wann ist ein Bauvertrag nichtig?
Ein Bauvertrag ist dann nichtig, wenn er treuwidrig und rechtlich unwirksam ist. Grundlegend für den Bauvertrag sind zunächst sind die Regelungen des BGB, es sei denn, es werden ausdrücklich Änderungen oder Regelungen der VOB/B vereinbart. Dennoch darf keine Vertragspartei entgegen der gültigen Gesetze benachteiligt werden.
5. Bauvertrag kündigen als Auftragnehmer
Der Auftragnehmer (Bauunternehmer) kann den Bauvertrag ebenso aus wichtigem Grund kündigen, wie der Auftraggeber. Dies kann z.B. eine Unzumutbarkeit der Fertigstellung für den Unternehmer sein.
Die Argumente, die hierfür sprechen sind jedoch äußerst diskutabel und unterliegen der gründlichen Einzelfallprüfung. Ein nennenswertes Beispiel wäre die schlechte (Abschlags-)Zahlungsmoral des Auftraggebers, oder eine Behinderung der Arbeit durch diesen.
6. Bauvertrag kündigen als Verbraucher
Der Verbraucher (Auftraggeber, Bauherr) kann jederzeit den Bauvertrag kündigen. Entweder der Bauvertrag wird frei gekündigt, oder aus wichtigem Grund.
Bei einer freien Kündigung sind keine besonderen Angaben von Gründen nötig, jedoch werden Kosten anfallen, die nicht zwingend unerheblich sind. Der Auftragnehmer (Bauunternehmer) wird Verdienstausfälle, bereits erbrachte Leistungen oder im Voraus beschaffte/bestellte Materialien abrechnen. Streitigkeiten, die möglicherweise vor Gericht enden, sind hier beinahe vorprogrammiert.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund hingegen erfordert, wie der Name bereits sagt, wirklich triftige Gründe.
Diese können Pflichtverletzungen durch den Bauunternehmer sein, wie z.B. keine oder konstant schlechte Leistungserbringung, die Nichteinhaltung von vertraglich vereinbarten Terminen und Zeiträumen, ungerechtfertigte Kostenerhöhungen, o.Ä.
7. Was ist VOB A, VOB B oder VOB C
VOB/A = Dieses Regelwerk beschäftigt sich mit der öffentlichen Ausschreibung von geplanten öffentlichen Projekten. Hierbei geht es also um das Vergaberecht von Projekten, für die sich Bauunternehmen jeweils bewerben können.
VOB/B = Diese enthält Regelungen zur Bauausführung von Bauprojekten und deren vertraglichen Grundlagen, wie im BGB, jedoch mit bestimmten Unterschieden im Detail.
VOB/C = Das Reglement dient der Übersicht über technische Baustandards, Ausführungsrichtlinien und (DIN-)Normen.
8. Fehlerhafter Vertrag: Folgen für Bauherren
Durch Fehler in Bauverträgen entstehen den Kunden an allererster Stelle zunächst unnötige Kosten. Diese können entstehen durch verlängerte Bauzeiten, Nachträge, (Bau-)Schäden und Schadensersatzforderungen des Bauunternehmers
9. Bauvertrag prüfen lassen – Kosten?
Die Kosten für einen Rechtsanwalt werden in der Regel nach der RVG (Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz)-Tabelle ermittelt. Grundlage für die Abrechnung ist hierbei der Gegenstandswert oder auch Streitwert genannt. In diesem Falle wäre hier die Bausumme ausschlaggebend für die Abrechnung.
Der Arbeitsumfang kann ebenso nach individueller Absprache im Stundenlohn abgerechnet werden. Dieser Arbeitsumfang ist jedoch für den Verbraucher schwer im Voraus abzuschätzen, da keine Kostendeckelung nach oben erfolgt.
Als dritte Variante lässt sich der Pauschalpreis benennen. Bei dieser Abrechnungsvariante wird zwischen der Kanzlei und dem Mandanten eine Pauschalsumme vereinbart, mit der sämtliche Tätigkeiten abgegolten sind. Hierbei erhält der Mandant eine maximale Kostensicherheit.
Rechtsanwalt Finn Streich beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen (F.A.Q.)
Wo kann ich einen Bauvertrag überprüfen lassen?
Erfahrene Kanzleien mit Spezialisierung im Baurecht bieten Vertragsprüfungen generell an.
Was kostet eine Bauvertragsprüfung?
Die Preise variieren hierbei relativ stark; man muss unterscheiden zwischen Festpreisen oder Arbeit im Stundenlohn. Verlockende Angebote „schon ab…“ gibt es viele. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da eine tiefgreifende und gründliche Arbeit ihre Zeit fordert. Pauschal lässt sich eine Preisspanne von ca. 300€ bis etwa 2.000€ benennen.
Wer prüft einen Bauträgervertrag?
Grundsätzlich kann jede Kanzlei, die Bauverträge prüft, auch Ihren Bauträgervertrag prüfen.
Bauträgervertrag prüfen lassen – Kosten?
Ja es ist richtig, einen Bauvertrag rechtlich prüfen zu lassen kostet Geld. Die Preisspanne richtet sich nach dem Umfang der Vertragsunterlagen und liegt zwischen etwa 300,00€ und 2.000€. Eine Ersteinschätzung ist bei uns grundsätzlich kostenfrei, so dass Sie vor der finalen Rechtsprüfung stets erfahren, welche Kosten auf Sie zukommen. Bevor Sie den Bauvertrag unterschreiben, lohnt sich jedoch eine Prüfung, da diese regelmäßig deutlich höhere Mehrkosten im Nachhinein durch Kostenfallen ersparen kann.
Bauvertrag – was ist zu beachten?
Ein Bauvertrag muss rechtskonform, detailliert, allumfassend und verständlich formuliert sein.
Ist ein Bauvertrag bindend?
Ein Bauvertrag ist wie jeder andere beidseitig unterzeichnete Vertrag rechtlich bindend, solange er rechtskonform ist und keine Vertragspartei rechtswidrig benachteiligt wird.
Wie lange ist ein Bauvertrag gültig?
Die Gültigkeit des Bauvertrages erstreckt sich bis hin zum Ende des Gewährleistungszeitraumes. Dieser beginnt nach der offiziellen Bauabnahme und ist im Bauvertrag schriftlich vereinbart.
Was ist besser BGB oder VOB?
Dies lässt sich pauschal nicht beantworten, da jede dieser Vertragsgrundlagen bestimmte Vorteile (wie Nachteile) für beide Vertragsparteien mit sich bringt. Sie sollten Ihren Vertrag prüfen lassen, damit gemeinsam festgestellt werden kann, welche Vertragsvariante (BGB oder VOB) vorteilhafter für Sie ist.
Wann kann ein Bauvertrag gekündigt werden?
Der Auftraggeber (Kunde/ Bauherr) kann grundsätzlich immer den Vertrag kündigen. Entweder er kündigt frei, d.h. er hat sämtliche dem Unternehmer geschuldeten Leistungen zu bezahlen und muss mit Schadensersatz für z.B. entgangenen Gewinn rechnen. Außerdem kann er aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall müssen eindeutige vertragliche Pflichtverletzungen seitens des Auftragnehmers (Bauunternehmer) vorliegen und belegbar sein.
Was ist der Unterschied zwischen VOB B und VOB C?
Die VOB/B ist das Regelwerk für die Bauausführung, die VOB/C reglementiert hingegen technische Standards und Normen.